Praxis für Psychotherapie und Evaluation
Franziska Wirth Podzuweit lic.phil.
Praxisgemeinschaft Oberstrass
Universitätstrasse 87
CH-8006 Zürich
Tel. 077 467 66 16
E-Mail:
mail[at]franziska-wirth.ch
Wissenswerte Informationen der FSP zum Thema Psychotherapie
Was brauche ich?
[externer Link/FSP]Wer bezahlt was?
[externer Link/FSP]Therapie oder Beratung, pro Sitzung à 60 Minuten: 180 CHF
Paarberatung oder Familiensitzung: Pro Sitzung à 90 Minuten: 270 CHF
Telefonate, Berichte, E-Mails werden nach Zeitaufwand berechnet (180 CHF pro Stunde)
Selbsterfahrung für angehende psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Pro Sitzung à 50 Minunten: 140 CHF
Die Tarife orientieren sich an den Richtlinien der Fachverbände für psychotherapeutische Leistungen.
Abrechnung über Grundversicherung der Krankenkasse: Mit einer Praxisbewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Zürich bin ich als Leistungserbringerin für die Krankenkassen-Grundversicherung anerkannt. Ich biete Psychotherapie nach dem Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie an. Die Kosten werden abzüglich Selbstbehalt und Franchise von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt, wenn eine "Anordnung für psychologische Psychotherapie" vorliegt, ausgestellt durch eine medizinische Fachperson mit dem Fachtitel Dr. med. Allgemeine bzw. Innere Medizin FMH oder Facharzt / Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH. Die meisten Zusatzversicherungen zur Grundversicherung zahlen meine Leistungen nicht (mehr), da Psychotherapie seit 2023 eine Leistung der Grundversicherung darstellt.
Klienten und Klientinnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt die IV eine Therapie mit dem Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben oder zur Behandlung eines Geburtsgebrechens bzw. psychischer Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP habe ich die Tarifvereinbarungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vertraglich akzeptiert und bin auf der BSV-Liste eingetragen.
Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalles können Klientinnen und Klienten eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der regionalen Opferhilfe und Ihrer Unfallversicherung.
Natürlich können die Kosten für die Therapie / Beratung auch selbst gezahlt werden, ohne Kostenbeteiligung einer Krankenkasse, IV oder Unfallversicherung.
Sozialtarife sind in Härtefällen auf Anfrage und im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Sozialtarif.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen oder wollen die Sitzung verschieben gilt die 24 Stunden-Regel: Kurzfristiger abgesagte oder verschobene Termine (per Email oder Anruf) werden in Rechnung gestellt, da sie nicht neu vergeben werden können. Ist der abgesagte Termin an einem Montag bitte ich um Absage am Freitag zuvor.
Meine Therapieleistungen erbringe ich eigenverantwortlich und unabhängig von den übrigen Mitgliedern der Praxisgemeinschaft. Für die Tätigkeit der übrigen Mitglieder der Praxisgemeinschaft lehne ich jegliche Haftung ab.