Franziska Wirth Podzuweit, Fachpsychologin für Psychotherapie FSP



Kontakt

Praxis für Psychotherapie und Evaluation

Franziska Wirth Podzuweit lic.phil.

Praxisgemeinschaft Oberstrass
Universitätstrasse 87
CH-8006 Zürich

Tel. 077 467 66 16
E-Mail:
mail[at]franziska-wirth.ch

Anfahrt

Kompetente Beratung

Wissenswerte Informationen der FSP zum Thema Psychotherapie

Was brauche ich?

[externer Link/FSP]

Wer bezahlt was?

[externer Link/FSP]

Tarife
  • Therapie oder Beratung, pro Sitzung à 60 Minuten: 180 CHF

  • Paarberatung oder Familiensitzung: Pro Sitzung à 90 Minuten: 270 CHF

  • Telefonate, Berichte, E-Mails werden nach Zeitaufwand berechnet (180 CHF pro Stunde)

  • Selbsterfahrung für angehende psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Pro Sitzung à 50 Minunten: 140 CHF

Die Tarife orientieren sich an den Richtlinien der Fachverbände für psychotherapeutische Leistungen.

Was zahlen die Krankenkassen?

Abrechnung über Zusatzversicherung: Mit einer Praxisbewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Zürich bin ich als Leistungserbringerin für die Krankenkassen-Zusatzversicherung vom Verband der schweizerischen Krankenversicherungen (Santésuisse) anerkannt. Ich biete keine delegierte Psychotherapie an. Wenn Sie eine Zusatzversicherung zur Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) abgeschlossen haben (prüfen Sie hierzu ihre Krankenkassen-Police) wird – je nach Zusatzversicherung und Kasse – ein unterschiedlich grosser Anteil der Kosten von der Krankenkasse bezahlt. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Liste der FSP "Psychotherapie: Was bezahlt die Krankenkasse?", [PDF-Dokument, externer Link/FSP]

Abrechnung über die Invalidenversicherung (IV)

Klienten und Klientinnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt die IV eine Therapie mit dem Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben oder zur Behandlung eines Geburtsgebrechens bzw. psychischer Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens

Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP habe ich die Tarifvereinbarungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vertraglich akzeptiert und bin auf der BSV-Liste eingetragen.

Abrechnung über die Unfallversicherung

Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalles können Klientinnen und Klienten eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der regionalen Opferhilfe und Ihrer Unfallversicherung.

Selbstzahlung

Natürlich können die Kosten für die Therapie / Beratung auch selbst gezahlt werden, ohne Kostenbeteiligung einer Krankenkasse, IV oder Unfallversicherung.

Sozialtarife

Sozialtarife sind in Härtefällen auf Anfrage und im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Sozialtarif.

Absagen und Terminverschiebungen

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen oder wollen die Sitzung verschieben gilt die 24 Stunden-Regel: Kurzfristiger abgesagte oder verschobene Termine (per Email oder Anruf) werden in Rechnung gestellt, da sie nicht neu vergeben werden können. Ist der abgesagte Termin an einem Montag bitte ich um Absage am Freitag zuvor.

Sonstiges

Meine Therapieleistungen erbringe ich eigenverantwortlich und unabhängig von den übrigen Mitgliedern der Praxisgemeinschaft. Für die Tätigkeit der übrigen Mitglieder der Praxisgemeinschaft lehne ich jegliche Haftung ab.